Ablauf
Erstkontakt
Via E-Mail vereinbaren wir zunächst zeitnah ein Erstgespräch/ probatorische Sitzung, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können. Sie bekommen von mir am Ende des Erstgespräches eine Rückmeldung darüber, ob oder weshalb eine Psychotherapie sinnvoll ist, mit welchem Umfang an Therapiestunden zu rechnen ist.
Probatorische Sitzungen
Nach dem Erstgespräch/ probatorischen Sitzung finden bis zu 3 weitere probatorische Sitzungen statt zur Einleitung einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie. Diese dienen der Erfassung einer Anamnese, der Diagnostik und genaueren Therapieplanung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe der probatorischen Sitzungen treffen wir gemeinsam die Entscheidung darüber, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Erst wenn wir uns zur Zusammenarbeit entschließen, muss ein entsprechender Antrag beim Kostenträger eingereicht werden. Ihre persönlichen Ziele sowie der erstellte Behandlungsplan sind dabei der Leitfaden der Therapie.
Therapiesitzungen
Die probatorische Sitzungen gehen nahtlos in die Therapiesitzungen über. Die Häufigkeit der Therapiesitzungen und die Dauer der Behandlung werden je nach Bedarf und zeitlichen Kapazitäten individuell im Verlauf der Therapie immer wieder angepasst. Eine Therapiesitzung dauert 50 oder 90 Minuten und findet in der Regel einmal in der Woche statt. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 12-24 Sitzungen, eine Langzeittherapie etwa 45 Sitzungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen bei einer Verhaltenstherapie maximal ein Kontingent von 80 Sitzungen. Bei Privatversicherungen hängt dies vom abgeschlossenen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.
Kosten
Kosten & Abrechnung
Einzeltherapie
- Die gesetzlichen Krankenversicherungen
übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach einer Antragstellung gemeinsam mit der Therapeutin.
- Die privaten Krankenversicherungen
erstatten die Kosten für eine Psychotherapie, soweit Psychotherapie Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist. Die Anzahl der von der Versicherung gezahlten Therapiesitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
- Für Beihilfeberechtigte
werden laut Beihilfeverordnung die Kosten für eine Verhaltenstherapie nach Antragstellung gemeinsam mit der Therapeutin übernommen.Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin stehe ich unter Schweigepflicht. Die Schweigepflicht dient dem Schutz der Privatsphäre des Patienten und ist Grundlage für den Aufbau und die Unterhaltung eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Psychotherapeut und Patient.
Eventuelle Schweigepflichtentbindung (z.B. gegenüber Ihrer Krankenkasse, Familienmitglieder etc.) wird mit Ihnen zu Beginn der Therapie besprochen und schriftlich erfasst. Diese kann im Laufe der Therapie verändert werden.
Eventuelle Schweigepflichtentbindung (z.B. gegenüber Ihrer Krankenkasse, Familienmitglieder etc.) wird mit Ihnen zu Beginn der Therapie besprochen und schriftlich erfasst. Diese kann im Laufe der Therapie verändert werden.